Steuerberatung

 UNSERE BERATUNG

Vorausschauende Steuerplanung

  • Gestaltungsspielräume ausnutzen
  • Für unternehmerische und private Angelegenheiten
  • Interessenvertretung auf allen Ebenen
  • Steueroptimierte Nachfolgeberatung und mehr
Businesswoman signing document

STEUERBERATUNG

Unsere Leistung im Detail

Gestaltende Steuerberatung

Der Gesetzgeber lässt bei der Gestaltung Ihrer Steuern oft wenig Spielraum. Um so mehr sollten Sie bei Ihrer Lebensplanung die vorhandenen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Wir beraten bei Fragen der der Unternehmensnachfolge, der Unternehmensgründungen und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder bei Unternehmenskäufen. Ebenso ist Ihre Unternehmensumstrukturierung oder die Diskussion Ihrer Standortwahl bei uns in professionellen Händen.

Laufende Steuerberatung

Für uns beginnt die laufende Steuerberatung bereits zu Beginn des Jahres. Wir bieten Ihnen die Übernahme der laufenden Finanzbuchhaltung, auch vor Ort, der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung mit allen erforderlichen Meldungen sowie einer Kostenrechnung. Während des Jahres stehen wir immer bei allen steuerrechtlich relevanten Fragestellungen und Entscheidungen an Ihrer Seite. Am Jahresende erstellen wir Jahresabschlüsse, Einnahmen- und Überschuss-Rechnungen und Steuererklärungen. Bei Außenprüfungen und Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung und Finanzgerichte setzen wir uns für Sie ein.

Internationales Steuerrecht

Die Globalisierung der Weltmärkte ist längst im Mittelstand angekommen. Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten sind heutzutage selbst bei kleinen mittelständischen Unternehmen zum Alltag geworden.

Die Berücksichtigung der steuerlichen Regelungen ist bei Auslands-Transaktionen immens Wichtig, da es zu Doppelbesteuerungen kommen kann, die in aller Regel erst im Rahmen von Betriebsprüfungen aufgedeckt werden. Eine Heilung ist dann meist nicht mehr möglich. Gleichzeitig bieten sich bei solchen Sachverhalten aber auch Chancen die Gesamtsteuerlast zu optimieren. So stellt zum Beispiel die Preisgestaltung für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen (so genanntes Transfer Pricing) eine große Chance, aber auch ein großes Risiko dar. Wenn die Verrechnungspreise nicht den steuerlichen Anforderungen entsprechen oder die Dokumentation der Angemessenheit der Preise unzureichend ist, drohen erhebliche – vermeidbare – Steuerstrafzahlungen.

Die Regelungen zum internationalen Steuerrecht wurden nicht in ein zusammenhängendes, überschaubares Gesetz gepackt. Vielmehr ziehen sich die Regelungen durch eine Vielzahl von Steuergesetzen und die zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen.

Da die Bundessteuerberaterkammer die wachsende Notwendigkeit von Spezialisten erkannt hat wurde im Jahr 2007 die Zusatzqualifikation „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ ins Leben gerufen. Diese Zusatzqualifikation für Steuerberater erfordert den Nachweis von umfangreichem theoretischem und praktischem Spezialwissen. Außerdem ist der jährliche Nachweis von Fortbildung Pflicht. Da wir seit vielen Jahren Unternehmen betreuen, die auch im Ausland tätig sind, wurde die Zusatzqualifikation bereits im Jahr 2008 erworben.

Wir beraten sowohl deutsche Unternehmen bei ihren ausländischen Aktivitäten, als auch ausländische Unternehmen bei ihren inländischen Investments. Dabei stehen wir bei inländischen Betriebsstätten und Tochtergesellschaften als Outsourcing-Partner für das komplette Rechnungswesen – von der Verbuchung der Belege über Zahlungsverkehr und Mahnwesen bis zum umfassenden Reporting. Außerdem stehen wir bei Fragen der Mitarbeiterentsendung sowohl im Inlands- als auch Auslandsfall als kompetenter Partner zur Seite.

PROJEKTABLAUF

So verläuft eine Zusammenarbeit

A
1.

Erstgespräch

Lernen Sie uns im kostenlosen Erstgespräch kennen und erhalten Sie erste Einblicke.

A
2.

Mandatsvertrag

Wenn die Zusammenarbeit für beide Seiten passt, starten wir mit der Mandatsaufnahme.

A
3.

Datenabfrage

Wir fragen die Stammdaten ab und holen uns ggf. alle notwendigen Unterlagen vom vorherigen Steuerberater.

4.

Ansprechpartner

Zuweisung Ihres persönlichen Ansprechpartners, der Sie bei allen zukünftigen Steueranliegen unterstützt.

KONTAKTIEREN

Sprechen Sie uns an