Geschäftswagen: Zuzahlung des Mitarbeiters
Wird einem Arbeitnehmer ein Geschäftswagen zur Verfügung gestellt, stehen i. d. R. Fahrzeugklasse und Ausstattungsmerkmale fest. Möchte er ein höherwertigeres Fahrzeug, muss er für die Mehrkosten meist selbst aufkommen.
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(Artikel vom 15. Juli 2010)
Rückwirkung von Gesetzesänderungen: Neue Entscheidungen des BVerfG
Das BVerfG hat in mehreren am 19.8.2010 veröffentlichten Beschlüssen den Vertrauensschutz gegen die rückwirkende Verschärfung von Steuergesetzen gestärkt. Das betrifft die verlängerte Spekulationsfrist bei der Veräußerung von Grundstücken, die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze bei GmbH-Anteilen sowie die Tarifermäßigung von Abfindungen.
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(Artikel vom 26. August 2010)
Vorsteuervergütung für 2009: Registrierung bis 15.9.2010 erforderlich
Anträge auf Vorsteuervergütung können seit dem 1.1.2010 nur noch elektronisch durchgeführt werden. Um Anträge stellen zu können, ist eine vorherige Registrierung erforderlich, wodurch bei Vorsteuervergütungsanträgen für das Jahr 2009 Eile geboten ist.
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(Artikel vom 9. September 2010)
Vorsteuerabzug: Rückwirkende Rechnungsberichtigung bei unzutreffenden Rechnungsangaben möglich
Enthält eine Rechnung nur unvollständige Angaben, erkennt die Finanzverwaltung den Vorsteuerabzug nicht an. Die Rechnung kann geändert werden. Dann ist der Vorsteuerabzug erst zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem die berichtigte Rechnung vorliegt.
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(Artikel vom 16. September 2010)
Erleichterung der doppelten Haushaltsführung bei Alleinstehenden
Der Bundesfinanzhof hat eine wichtige Streitfrage zur doppelten Haushaltsführung geklärt: Ob ein Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts aufkommt, ist zwar ein gewichtiges Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung für die Annahme einer doppelten Haushaltsführung.
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(Artikel vom 1. Oktober 2010)
Abgeltungsteuer: Werbungskostenabzug auf dem Prüfstand
Seit 2009 können Sparer ihren Aufwand bei der privaten Geldanlage nicht mehr im Rahmen des § 20 EStG als Werbungskosten geltend machen. Beim FG Münster ist gegen das Abzugsverbot jetzt eine Sprungklage anhängig. Anleger mit Aufwendungen über dem Sparer-Pauschbetrag sollten daher ihre Bescheide offen halten.
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(Artikel vom 25. Oktober 2010)
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