Steuerberater Mannheim




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KTW, Mannheim
Aktuelles
Ab Juli kommt die eindeutige Personenkennziffer für alle Bürger

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt wird zum 1. Juli 2007 die eindeutige, lebenslang gültige Personenkennziffer für jeden Bürger eingeführt. Nachdem der Bundesrat der Steueridentifikationsverordnung zugestimmt hat, wird das Bundeszentralamt für Steuern ab Juli damit beginnen, allen rund 82 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen eine solche ID-Nummer zuzuweisen.

Im Zuge der Einführung der eindeutigen Steueridentifikationsnummer werden erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik alle bisher dezentral bei rund 5.200 Meldestellen geführten Datenbestände in einer Behörde gesammelt. Das dafür zuständige Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de), das dem Bundesfinanzministerium angegliedert ist, wird diese Nummern vergeben, die die bislang von den einzelnen Bundesländern vergebenen Steuernummern ersetzen sollen. Die neue elfstellige Personenkennziffer enthält Angaben zum Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse und Namen. Im Einzelnen werden vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) folgende Daten zu natürlichen Personen gespeichert:
  • Identifikationsnummer
  • Wirtschafts-Identifikationsnummern
  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Ordensnamen/Künstlernamen
  • Tag und Ort der Geburt
  • Geschlecht
  • gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift
  • zuständige Finanzbehörden
  • Sterbetag.
Die Daten können bis zu 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist, gespeichert werden. Im Zuge des Vergabeprozesses und dem erstmaligen Abgleich aller Meldedaten aus Deutschland erwartet die Bundesregierung einige Schwierigkeiten, zumal die Meldebehörden angewiesen sind, Unrichtigkeiten bei den Datenbeständen bei dieser Gelegenheit zu beseitigen. Experten gehen daher davon aus, dass es drei bis vier Jahre dauern dürfte, bis alle Bürger mit der neuen Nummer erfasst sind. Die ersten Bescheide mit den neuen ID-Nummern sollen ab Oktober verschickt werden.

Ein weiterer Schritt zum gläsernen Bürger
Datenschützer sehen die neue Personenkennziffer sehr kritisch. Sie weisen u.a. darauf hin, dass mit diesem eindeutigen Merkmal der Einstieg in eine Totalüberwachung möglich sei. So sehen die Datenschützer die Gefahr, dass diese Identifikationsnummer entgegen der im Gesetz beschlossenen Zweckbindung auch in anderen Behörden gespeichert werden könne. Ebenso sei es möglich, dass diese Nummern den Kommunikationspartnern der Finanzbehörde bekannt werden, die diese Daten dann etwa für wirtschaftliche Zwecke nutzen könnten. Zwar sehen die aktuellen Bestimmungen vor, dass nur die Finanzämter Daten beim BZSt abrufen dürften, während andere Behörden nur in Ausnahmesituationen darauf zugreifen können. Nach den Erfahrungen der jüngsten Zeit sei aber damit zu rechnen, dass schon bald weitere Lockerungen bei diesen Nutzungseinschränkungen getroffen werden.


(Artikel vom 22. Juni 2007)
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