Steuerberater Mannheim




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KTW, Mannheim
Aktuelles
Pendlerpauschale - Musterverfahren liegt dem Bundesverfassungsgericht nun zur Entscheidung vor!

Böse Überraschung für viele Berufspendler: Seit 1. Januar 2007 kann die sog. Pendlerpauschale erst ab dem 21. Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von der Steuer abgesetzt werden, was bei vielen Arbeitnehmern zu erheblichen finanziellen Einbußen führt.

Über 2 Musterverfahren (FG Niedersachen und FG Saarbrücken) setzt sich die Haufe Mediengruppe für die Beibehaltung der Pendlerpauschale ohne jegliche Kürzung ein. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die beschlossenen, erheblichen Einschränkungen noch verfassungsgemäß sind.
Ein erster Etappensieg ist jetzt errungen. In einer heute veröffentlichten Entscheidung hat das Finanzgericht Saarbrücken (Beschluss v. 22.3.2007, Az: 2 K 2442/06) die gesetzliche Neuregelung für verfassungswidrig erklärt und den Steuerstreitfall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Nun muss Karlsruhe entscheiden.
Viele Steuerzahler werden ihre Ansprüche aus der Pendlerpauschale für 2007 wohl erst Anfang 2008 über ihre Jahressteuererklärung geltend machen.
Da etwaige Steuer-Erstattungsansprüche nicht verloren gehen können, empfiehlt es sich zunächst den weiteren Ausgang der Musterverfahren abzuwarten.
Mit einem Lohnsteuer-Ermäßigungs-Antrag, dies mit dem Ziel, schnell einen unveränderten Freibetrag wie bisher für die Lohnsteuer-Karte zu erhalten, kommt man derzeit beim Finanzamt nicht weiter. Die Finanzämter sind trotz der klar erkennbaren verfassungsrechtlichen Bedenken immer noch angewiesen, Anträge zurückzuweisen. Obwohl jetzt gerade das Finanzgericht Saarbrücken klipp und klar entschieden hat, dass die gesetzliche Kürzung beim Werbungskostenabzug ab 2007 verfassungswidrig ist. Bleibt zu hoffen, dass unser Bundesverfassungsgericht zu dieser steuerlichen Kernfrage alsbald Stellung bezieht.
(Artikel vom 28. März 2007)
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